Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

2 und 3* 
Oie Beförderung der Kranken vom Kranken 
wagen in das Krankenhaus ist Bis jetzt 
-ohne daß sieh Anstände ergehen hätten -> 
von den Schwestern - erforderlichenfalls 
unter Zuhilfenahme des Maschinenwärters 
besorgt worden. 
Die Beförderung der Kranken innerhalb 
des Krankenhauses> insbesondere in den 
Bperationssaäl, desgl. das Uachlegen im 
* Bett und die Beihilfe beim Auf stehen 
besorgen die Schwestern. Ab und zu 
scheinen andere Kranke zu diesem G.e= 
^zu 
schäft dann verwendet worden sein, wenn 
der Maschinist nicht um den Beg war', 
diese Verwendung kann und soll zu | 
diesem Geschäft vermieden werden. 
Wenn sie schließlich ausnahmsweise ein*= 1 
mal stattfindet, so ist dabei nicht viel 
riskiert. Passiert dabei einem Kranken 
etwas, so mag vielleicht die Amtikorpora- 
tion haften, sie wird aber,wohl oder 1 
übelfjp dafür aufzukommen haben, wenn 
einem Wärter etwas zustößt. 
4. Zur Bewältigung bösartiger Geisteskranker 
kann die Beiziehung männlicher Hilfe 
nötig werden. 
Ob in diesen Fällen - sie kommen selten 
vor - Ein Wärter genügt und ob dieser 
Wärter gerdde zur Stelle tst/wenn man ihn 
braucht, ist eine andere Frage.
	        
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