so geht der Bezirksrat davon aus, daß
'•sieh die Kranken vor den Sehwestern
weniger zu genieren brauchen als vor
einem Härter,
Es mag ja aueh Wärter geben*, von tiefem
sittlichen Ernst, großem Pflichtbewußt^
sein und großer Verschwiegenheit; man
wird wohl sagen dürfen, daß man bei den
Schwestern im Voraus eine Garantie dafür
hat, daß diese Eigenschaften in ganz be
sonderem Maße vorhanden sind,
Wach der Auffassung des Bezirksrats-
wird es wenig erkranke geben,.di ersieh
lieber einem Wärter als eirierd Seiest er
anvertrauen,
Man denke an die Krankenpflege in den
Privathäusern landauf landab,
3m übrigen ist aus Anlaß der Aufstel^
lung der Bestimmungen über die Verwaltung
des Krankenhauses zu § 14 ausdrücklich be*
tont worden, daß Privatkranke I. Klasse
eigene Wärter mitbringen dürfen,
Was noch speeiell die Beihilfe bei
Operationen betrifft, so wäre mit An«=
Stellung Eines Wärters nicht geholfen,
denn bei der Operation sind für die
Regel drei §sross es
also wohl oder übel dwcTF^Eine Schwester
anwesend sein; diese Anwesenheit wäre
der Schwester jedenfalls viel peinlicher,
wenn noch ein oder zwei Wärter herumsteheo