Der Bezirksrat faßt seine Ansicht dahin
zus amen:
Es gibt Eäile, in welchen die Beihilfe
eines Mannes wünschenswert ebtl, sogar
notwendig ist, z. B. zum Abholen von Krai
en, zum Verbringen derselben^vom Krankem
wagen, ins Krankenhaus, vielleicht auch ad
und- zu einmal zur Beförderung eines Kram
en innerhalb des Krankenhauses, sowie
zur Bewältigung gefährlicher Geistes=
kranker, zur Verabreichung von Bädern
und sonstigen Wasseranwendungen an wenig
schwer. Kranke.,
Die diesbezüglichen Fälle sind aber
nicht so zahlreich, daß ein Wärter auch*
nur .einigermaßen voll beschäftigt wäre,
und zwar selbst^ wenn man das Abholen üoti*
Kranken in Betracht zieht, welches aber
auch'
vertragsmäßig'olüne Anstellung eines Wär*
ters Äi.e Keg^werden kann»
Wenn der Maschinenwärter der richtige
Mann ist, so kann und muß mann hier
wie anderwärts ohne Wärter auskommen,,
End wenn erst - wat noch nicht in Aus*
sicht genommen ist, was aber im Lauf &&
einiger Bahre doch kommen kann ~ das
Bezirkskrankenhaus an ein Elektrizitäts*
werk angeschlossen würde, so hätte der
Maschinenwärter bezw. dann Voraussicht^
nur noch der Heiter erst recht viel
übrige Zeit zu derartigen Verrichtungen*