Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

9 Juni 1910 
mit ganz un'bedeuten-hate man anderwärts auch bloße Feldwege 
und seilst Vicinalstrassen^nicht über ¬ 
nommen , übrigens liege der Weg auf L 
Markungen und zwar auf Markung Orafen- 
wald und Aßmannsha^dt,und es hätten vor 
allem die beiden Gemeindevertretungen 
zu beschließen, daß sie den Feldweg als 
Vicinalweg erklären und daß sie ihn dem ¬ 
zufolge in entsprechenden Stand setzen 
lassen. Aus der Mitte des Bezirks 
rats wird hiezu bemerkt, daß es sich 
hiereinen Holzabfuhr- ^ezw, um 
einen Feldweg handle der e' en etwas in 
Stand zu setzen sei und dann wieder 
für den unbedeutenden Verkehr genüge, 
Der B.efeirksra^/ faßt den einstimmigen 
B.' e s c h 1 u ß ; 
dem Gemeinderat Aßmannslfhd folgenden 
Bescheid zu geben : 
E8 erscheint sShr^fraglich, ob die iru Betracht kommende 
j^trassenstrecke jemals in. die Unterhaltung der Amt,skorpora- 
tion übernommen werden kann. Ein entsprechender Antrag an 
die Amtsversammlung könnte seitens- des Bezirksrats jeden 
falls erst dann gestellt-werden, wenn sowohl die Gemeinoe.. 
Aßmannshard als die Gemeinde Grafenwald.den Weg ausdrücklich 
beschlußmäßig zu einem Vici-nalweg erklärGn und sich-ver - 
pflichten würden, den-Anforderungen des. §6 der Grundsätze 
über die leinahme der Amtskorporation an der Unterhaltung 
der Nachbaisschaftsstrassen entsprechen- zu wollen , 
Die Oberamtsgrenztafel ah der Mark- 
*111*"*** - 
ungsgrenze Heggbach-’Mietingen Oberamti 
Laupheim bedarf nach der Meldung des \ 
Anwaltamte Heggbach eines Neuanstrichs,
	        
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