9 Juni 1910
mit ganz un'bedeuten-hate man anderwärts auch bloße Feldwege
und seilst Vicinalstrassen^nicht über ¬
nommen , übrigens liege der Weg auf L
Markungen und zwar auf Markung Orafen-
wald und Aßmannsha^dt,und es hätten vor
allem die beiden Gemeindevertretungen
zu beschließen, daß sie den Feldweg als
Vicinalweg erklären und daß sie ihn dem ¬
zufolge in entsprechenden Stand setzen
lassen. Aus der Mitte des Bezirks
rats wird hiezu bemerkt, daß es sich
hiereinen Holzabfuhr- ^ezw, um
einen Feldweg handle der e' en etwas in
Stand zu setzen sei und dann wieder
für den unbedeutenden Verkehr genüge,
Der B.efeirksra^/ faßt den einstimmigen
B.' e s c h 1 u ß ;
dem Gemeinderat Aßmannslfhd folgenden
Bescheid zu geben :
E8 erscheint sShr^fraglich, ob die iru Betracht kommende
j^trassenstrecke jemals in. die Unterhaltung der Amt,skorpora-
tion übernommen werden kann. Ein entsprechender Antrag an
die Amtsversammlung könnte seitens- des Bezirksrats jeden
falls erst dann gestellt-werden, wenn sowohl die Gemeinoe..
Aßmannshard als die Gemeinde Grafenwald.den Weg ausdrücklich
beschlußmäßig zu einem Vici-nalweg erklärGn und sich-ver -
pflichten würden, den-Anforderungen des. §6 der Grundsätze
über die leinahme der Amtskorporation an der Unterhaltung
der Nachbaisschaftsstrassen entsprechen- zu wollen ,
Die Oberamtsgrenztafel ah der Mark-
*111*"*** -
ungsgrenze Heggbach-’Mietingen Oberamti
Laupheim bedarf nach der Meldung des \
Anwaltamte Heggbach eines Neuanstrichs,