Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

v. Juni Ibio 
3 600 M anst-eigen soll, geregelt wer 
den sollte, 
Es wird 
beschlossen 
an die AmtsVersammlung den 
Antrag 
zu stellen, die Gehaltsverhältnisse 
des jeweiligen Oberamtssparkassenken— 
trolletiirs durch Bezirkssatzung im 
Sinne des Artikel 60 Absatz I & Ar 
tikel 14 der B,0, zu regeln und fol 
gende der K,Kreisregierung vorzule 
gende 
Bez irkssatzung 
aufzustellen: 
I der Anfangsgehalt des jeweiligen Oberamtssparkasserikontro- 
leurs beträgt jährlich -: 2400 M- ZwriLtausend vierhundert N 
II die Gehaltsvorrückung wird nach Dienstaltersstufen in 
der Weise eingeführt, daß der Beamte je nach Ablauf von 3 
G Jahren um 200 M- Zweihundert Mark- bis zum Höchstbetrag 
von -: 3600 M - Dreitausendsechshundert Mar k 
vorrückt, vorbehältlich des Rechts der Amtsversammlung 
das Vorrücken in die höhere Gehaltsstufe im einaelnen 
Fall aus trif/tigen Gründen auszuschließen. 
Die Vorrückung findet am ersten Tag des auf den Dienstan 
tritt folgenden Kalendervierteljahres statt, es wäre denn, 
daß die Anstellung auf den ersten Tag eines Kalendervier 
teljahres fällt, in welchem Fall die Vorrückungsfrist 
vom Tage der Anstellung an gerechnet wird, 
III, Bei einer Neuwahl des tzeamten behält sich die Amtsver 
sammlung vor, Bestimmung darüber zu treffen, ob derse-^ 
be in den Gehalt einer höheren Stufe unter Einrechnung 
der anderwärts zugebrachten Dienstjahre eingesezt wer 
den kann und will. 
Erläuternd wird hiezu bemerkt,
	        
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