kommt?
aen hier nicht in Betracht,
da hei dieser Verwaltung keine Be
stände sind, "beZw, weil die Ver
waltung sich aufgelöst hat.
Beschluss:
Der Rechner wird beauftragt,die vorstehenden Anständ so
weit möglicjji sofort zu erledigen.
Das Oberamt wird ersucht",—die -Rechnung zwei Wochen lang
zur allgemeinen Einsicht auf der Kanzlei des Rechners
(Oberamtspflege ) aufzulegen und entsprechende Bekannt
machung im BezirksamtsblaSt ergehen zu lassen.
Heute* wer ilen die von.-dem auf gestellten
Geschäftsmann rechnerisch und. sachlich
geprüften
Amtspflegerechnung 1007/08
Bezirkjskrankenpflegeversicherung 1908
gemäß Artikel 77 U.O. und. § IIS V,V.
hiezu vom Bezirksrat in sachlicher Be
ziehung nachgeprüft; Hiebei ergaben
sich- keine weiteren, als die in- dem
Prüfungsprotokoll des Geschäftsmanns
verzeichneten Anstände, welche nach er