de indes von Anschaffung eines Schran^
abgesehen, mit der Begründung, daß eln-
neuer Schrank nicht viel widerstands
fähiger gegen Einbruch sei, als ein
der vorhandene Kassenschrank.
Jn der Sache wird beraten und nach
Einsichtnahme vom Schrank, der erneu—
erungshedürftig ist, sich dahin aus
gesprochen, daß der Bezirksrat die
Verantwortung eines etwaigen Schaden
falles nicht übernehmen könne bezw,
ablehnen müsse, falls entweder nicht
ein neuer Schrank angeschafft oder
eine schon besprochene Versicherung
eingeganhgen werde.
Beschluß :
an die AmtsVersammlung wird der
Antrag
gest eilt:
I) von Eingehung einer Einbruchversicherung vorerst Ab
stand zu nehmen, dagegen
2) einen neuen Kassenschrank für die Oberamtspflege und
3) einen Formularschrank für dieselbe im Rechnungsjahr
ILII anzuschaffen und die Kosten auf den Voranschlag
19II zu übernehmen.
Bemerkt wird, daß der vorstehenä-
de Bechluß erst der A, VersammliMy 1
I9II vorgelegt werden soll.