Nach § I Absatz 4 der Satzung des
Bezirksverbands
Oberschwäbischer Elektrizitäts -
werke
Xb - ; mußten die beteiligten Amt sv er Sammi „
—" lungen ihre Beitrittserklärungen zum
Verband spätestens bis I, März I9IO
abgeben, Die AmtsVersammlung Mün
singen hat nun ihren Beitritt erst
'■am 22. März 1910 beschlossen, wes
halb gemäß §1 Absatz 3 der Satzung
die Zustimmung sämtlich beteiligter
Amtsversammlungen hiezu erforderlich
i st,
Schreiben des K. Oberamts Tett
nang vom8, Juni 1910.
Gegen den Beitritt des Oberamtsbe
zirks Münsingen zum genannten Be
zirksverband ist nichts zu erin
nern, weshalb
beschlossen
wird, -an die Amtsversammlung den
A NT RAG
zu stellen:
sie möge hiezu ihre Zustimmung erteilen.
Diese Verhandlung beurkundet
Regi erungsrat, Schriftführer,
Am ^4"’ Juni 1910 verlesen. Z.U.