26. ti. 1910.
digen gelegentlich der Rechnungsprüfung
empfohlen wurden.
Der Vorsitzende gibt die einschlägigen
Bestimmungen Bekannt? und erläutert die-
selten an der Hand einiger Beispiele,
zu vergleichen Ziffer 5 & 6 der im Nin.--
Amtshlatt^Seite 285 ahgedruckten Grund
sätze und den Antrag der n beramtspflege
vom 3, Juni 1910, die zur Verlesung
kommen.
Jn der Sache wird 'beraterjund
besohle ssen :
I, es sollen die Ziffer 5 & 6 der im Min,- Amtsblatt Sei-
■
te 2-84 von 1904 ab gedruckten Grundsätze über die Ge -
haltseinweisungen- und Abrechnungen in sinngemäßer Wei
se auch für die amtskörperschaftlichen Kassen entsprech
ende Anwendung finden, soweit nicht durch Beschluß des
Bezirksrats bezw, der AmtsVersammlung im einzelnen Fall
etwas anderes bestimmt wird,
II, Hievon der Amtsversammlung Kenntnis zu geben.
§ 4.
Jn Sachen der Haftpflichtversicherung
der Amtskorporation Biberach ist dem
Bezirksrat ein Schreiber^ betreffend die
^^Versicherung des Desinfektors gegen
Unfälle und akute Jnfektionskrankheiten
von dem Allgemeinen Deutschen Versich
erungsverein Stuttgart zugegangen, das