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25. 6. 1910.
"te: ist ein Krankenwägelchen absolu
tes Bedürfnis und soll ein solches an
geschafft werden?
Zutreffendenfalls wäre ein Vertrag mit
der Sanitätskolonne dahin abzuschließen
daß sie einige Mitglieder beordere, die
ßrire um eine bestimmte Gebühr( etwa I M
50 Pfg)in der Stadt) die Kranken mit
dem Wägelchen abzuholen hätten,
Bezirksrat Güntter ist der Ansicht, daß
die Anschaffung eines Krankenwägelchens
einem Bedürfnis entspreche und<schon
wegen der Geldersparnis für die Kranken
zur Anschaffung geschritten wereden
sollte,auch sei zu beachten, daß,wenn
einige Mitglieder der Sanitätskolonne
das Wägelchen bedienen im Stadtbezirk
die Kranken mituiiter schneller ins Kran
kenhaus geschafft werden, jedenfalls
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bestehe für die Amtskorporation kein
Risiko, da die Anschaffungskosten sich
im Lauf der Zeit durch die Benützungs
gebühr bezalt machen werden.
Auch glaubt Bezirksrat Güntter, daß Lie
~ Kranken nicht nur hier sondern auGir in
den näher gelegnen Landgemeinden mit
dem Wägelchen abgeholt werden sollte»
Die Gebührenfrage wäre noch zu regeln.
Krankenhausverwalter Bayer, sowie- die
Bez,Räte Müller und Bürger erwidern,daß
die Abholung der Kranken im Wägelchen