Antrag zu stellen:
I) eine Haftpflichtversicherung bei einer Gesellschaft
aus dem Grunde nicht einzugehen, weil die Prämien sehr
teuer sind und weil bei etwaigen Schadenfällen die Er
satzpflicht seitens der Gesellschaften meist bestritten
bezw, ohne Prozeß nichtsausbezalt wird, dagegen sollen
II) alljährlich bis auf weiteres zum Zweck der Ansammlung
eines Fonds,aus welchem etwaige Schadenfälle,für die
aus gesetzlichen Gründen die Amtskörperschaft aufzukom-
men hätte, zu decken wären, -: 500 M samt Zins ab ISII
bar angelegt und als Fond in der Grundstocksberech—
nung nachgeführt werden.
. W^nderarbeitsstätte,
- >Personalfrage ,
Aufseher bezw, Hausmeister .
Zu dem am 25, April ds, Js, gefaßten
Beschluß ist zu bemerken,daß schon we
gen der Gehaltsverhältnisse ,u,s,w.
das Augenmerk auf einen Militäranwär
ter zu richten sein wird, auch muß die
Stelle nach den bestehenden Vorschrif
ten zu 2/3 den Militäranwärtern Vor
behalten werden.