Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

9.VII 1910 
D8,i*ül9Qi* lial dei* Bezii’ksi's-'tj e-ls Au.fsich'tes. 
"behörde noch Beschluß zu fassen, 
Aher es könnhe doch auch der Fall ein— 
treten, daß ein geeigneter Ililihä.ran- 
«6 r S85eg4 o 6=8igtot@ e ?8?46ni?8EkSt€ 
zur Verfügung steht 
Es sollte daher der Bezirksrat nicht 
unbedingt gebunden sein. 
Was den Gehalt anbelangt, so kann ein 
ganz fester Betrag jezt noch nicht ge 
nannt Vierden, es kommt daher darauf an, 
ob und welche^, Ruhegehalt der ?.TiV[/tär— 
anwärter hat, Ruhegehalt und Belohnung 
der Amtskorporation dürfen einen be 
stimmten Betrag nicht übersteigen-, wid 
rigenfalls der überschießende Betrag 
von dem Ruhe Malt abgezogen wird. 
Wenn Landjäger Günther von Stafflangen 
welcher einen Ruhegehalt von- Io58 M 
erhalten wird, in Aussicht genommen 
wird, so dürfte neben freier Wohnung 
ein Gehalt bis z u 8"0 M vorzusehen sei» 
Selbstverstäbdlich hat der Aufseher 
zugleich auch den Arbeitsnachweis zu 
besorgen, desgleichen wäre seine A Sa 
che gegen entsprechende Vergütung die 
Kost, zu reichen. Weiterhin hätte er*^ 
in Benehmen mit der Amtspflege mr a ■ 
Schaffung des für die Arbeit erforder 
lichen Materials( . Holz u.s.w) und die 
Veräußerung der verarbeiteten Waren zu 
sorgen. 
Der Beschluß vom 23. April ds. Js./jT£
	        
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