Gürt'"Le etwas anders zu fassen sein.
Unter Aufhebung des Beschlusses vom 23,
April ISIO wird
Beschlossen:
an die Amtsversammlung den
A n t r a g
zu stellen-:
I) der Leiter der Wanderarbeitsstätte mit Arbeitsnachweis
stell e ist Unterbeamter der Amtskorporation im Sin
ne der Bezirksordnung und wird vom Bezirksrat angestellt
2) Von dem mit demselben abgeschlossenen Dienstvertrag
ist nebst Dienstanweisung ist der Amtsversammlung
Kenntnis zu geben,
3) Sofern die Belohnung neben freier Wohnung den Betrag
von -: 800 M übersteigt, ist die Genehmigung der Amts
versammlung einzuholen.
-LJ?.
W >a h d e r a r b eitsstätte.
Für den Fall, daß die Eröffnung einer
Wanderarbeitsstätte beschlossen wird,
werden folgende
Anträge
an die AmtsVersammlung gestellt:
I) Als Beschäftigungsart wird bis auf weiteres in der
Hauptsache HolzZerkleinerung im Regiebetrieb in Aus
sicht genommen,
Jm Übrigen wird in dieser Beziehung zunächst alles
weitere dem Bezirksrat überlassen.