errich/te-t werden,
im Übrigen wäre in
jAAnbe lang end den Beitrag
des S"baat>s, so ist vom K,
Ministerium des Jnnern
eine tefiedigende Zusage
gemacht, an der Zustim
mung der Landstände ist
nach Ansicht des Bezirks
rats nicht zu zweifeln,.
Lese
dieser Beziehung die von dem Geschäfts
führer des Vereins zur Förderung der
Wanderarbeitsstätten ahzugehende Er
klärung ah zuwarten, f-
Jn der Annahme, das dieser Geschäfts
führer die -su sichere Zusage machen
kann, das die W.A.St, heuer noch in
Betrieh genommen werden kann, wird
unter Aufhebung des Beschlusses vom
9, Apri1 I9IO § 2 S, 90
h 1 o s s e n
an die Amtsversammlung den
Antrag
zu stellen
I) eine Wanderarbeitsstätte in Biberach einzurichten,
2) mit derselben auch einen Arbeitsnachweis zu verbinden
3) mit dem Vollzug der nötigen Ausführungen den Bezirkstat
zu bevollmächtigen.
/¥.7
(—-— x v - Der B e 2irksrat
beschließt
die bisher zur Frage der Errichtung einer Wanderarbeits-
stätte mit Arbeitsnachweis gefaßten Beschlüsse in einen
einheitlichen Antrag an die AmtsVersammlung zusammenzu
fassen, Es werden -an die
Amtsvers : ammlun-g
folgende Anträge gestellt: