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30. August, 1910.
§ 6.
Wsmä erarbeite stützte .
Holz'besch.afxung, Absatzregelung .
B eschluß :
Die Oberamtspflege wird angewiesen den erforderlichen
Bedarf stets zu beschaffen und wegen der Regelung des
Absatzes das Nötige einzuleiten.
Besprochen wird die Verwendung des
Verkaufsregidters von Backnang, An
kauf des sofort nötigen Holzes beim
Holzhändler bezw. im Bald,
Bezirksrat Daux machtdarauf aufmerk-
- sam, daß die Wanderer zur Arbeits
leistung an hiesige Einwohner gegen
Vergütung überlassen werden sollen,
( Kohlenladen, Eisen, Tag1öhnersdien-s
tverrichtungen,)
Wanderarbeitsstätte
Kranken-& Invalidenversicherung
Hau smeisters und seiner Ehefrau-
Nach Beratung in der Sache wird
beschlossen*.
den Leiter der W.A.St. und seine Ehefrau für krankenver-
s icheruhgspflichtig zu erklären und die Oberamtspflege
anzuweisen , die Anmeldung bei der Ortskrankenkasse recht
zeitig zu besorgen,
2 )die Ehefrau des Güthner für invalidenversicherungspf
tig zu erklären,
3 ) dem Landjäger Güthner nahezulegen Antrag auf Befnei-