ung von der Versicherungspf3.icht, gemäS § 6 des Jnva-
lidenverslclierungsgesetzes zu stellen, da nach § 4 8
des Jnv, Vers, Ges, die Versicherung des Güthner zweck
los wäre,
4) An die AmtsVersammlung den Antrag zu stellen, die
Krankenversicherungsbeiträge des Güthner und seiner
Ehefrau, sowie die «Invalidenversicherungsbeiträge der
Frau Güthne r ganz auf die Oberamtspfleg e zu über -
nehmen,
/ _ und Frau
\Kr, Vers, Pflicht des G, gründet sih
auf § £ Ziffer? des Statuts der Orts
krankenkasse- Gehalt unter 2 OOO M )
/£
■ WANDERARBEITSST&TTE,
Es wird über die Frage beraten,wel
chen. Titel.-der Leiter der Wander-
arbeitestätte führen, soll.
BESCHLUSS ;
Der Leiter der ,WANDERARBEITSSTÄTE , .samt Arbeits
nachweis stelle soll bis auf weiteres den Titel
95
” "H- A U S S: E I S T. E R
führen ,
H 9 ,
Bezirkskrankenhaus B i b e r a c h .
T«Vergebung von Gangböden, Stüzmäuer -
chen & Schneeschutzgitter
II, Von Möbeln- & Hausgeräten,
Es wird beraten und
beschlossen :
Zu I Der Oberamtsbaumeister wird veranlaßt, die Ar -