Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

rat , als die vorgesetzte DierstBe 
hörde des Handgretinger ahzugebeh. 
Der Vorsitzende erstattet Vortrag in 
der Sach*und kommt zu der Ansicht, 
daß nach seinem Dafürhalten die Vor 
aussetzung für die Befreiung vom 
Feuerwehrdienst ""nicht vorliege und 
daß er im Falle des Stichentschefds 
zur Verneinung kommen müßte. Er weif, 
unter Anderem darauf hin, daß die 
Feuerwehrpflicht eine gesetzliche 
Einrichtung sei und daß es nur zu 
V — 
Bedauern i-et, Ei- sich die sogenann 
ten Besseren Stände von derselben 
zu drücken suchen, 
Jn der nun- v folgenden Debatte gibt 
Stadtschultheiß Mühler Aufschluß über 
die bei den städtischen Beamten er 
teilten Befreiungen, 
Von anderer Seite wird die Anschau 
ung des Vorsitzenden geteilt, im Hin 
blick darauf aber, daß der Gemeinde- 
rat für alle seine Beamten* den Be?- ' 
freiungsgrund des Artikel 14 Absatz 2 
der Landesfeuerlöschordnung aner - 
kennt, wird - um die Beamten der Amts 
korporation nicht ungünstiger- zu 
stellen- mit 4 gegen 2 Stimmen 
— beschlossen 
die verlangte Bnabkömmlichke iiür Kontro— 
leur Handgretinger bezw, für den die Stelle eines Kontro- 
leurs bekleidenden Beamten bis auf Weiteres auszusprechen.
	        
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