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Vranderaybeitss-tätyte Biberach ,
Zur Beratung kommt die Frage des gemäi^i
samen Bezugs der Plakate:
”Oberamt B iberach . ”
Wanderarbeitsstätt e und Arbei tsnach -
weis in Biberach .
— V - . —-
Bettel wird strenge bestraf t, Umschau
untersagt.
Nach dem Schreiben des Vereins zur
Förderung der Wanderarbeitsstätten in
Württemberg vom 5, 9, I9IO kommt ein
solches Plakat, das vorgezeigt wird,
auf 40, Pfg und es erhebt sich nun
die Frage, ob dasselbe auf Kosten der
Amtskörperschaft angeschafft und an
die Gemeinden und Teilgemeinden ver --
teilt werden soll.
Der Bezirksrat ist der Ansicht, daß die
Anschaffung der Plakate auf die Amts-
Korporation wohl übernommen werden kön
ne und daß die Gemeinden diese Pla -
kate an den Ortseingängen etwa an die
Ortstafeln anschlagen sollten.
Ob für jede Teilgemeinde derartige Pla
kate nötig sind, wird den mit der Aus
führung der Sache- tätigen Personen &
Stellen überlassen,
Beschluss:
Auf Kosten der Amtspflege bis zu -: 250 Stück der Plakate
anzuschaffen und zur Verteilung zu bringen.