und die
Oljeramt-pj pflege zur Zalung des Betrags . aui* Sru nd o iner" Arr
Wjxid.L ntiS 71 rniO'g^-H-m-ei ators- a^^ermaohtj^Tii,
Halfti ger Kostenersatz durch die Oberamtspf ] ege Laupiieim js-
i st seinerzeit einzuleiten,
§ 5,
waltung
fragt es
Es ist mir durchaus unmöglich die
Herr Medizinalrat Dr Palmer bemerkt hie
zu Folgendes:
Anläßlich der Prüfung der Betriebsrech—
nung des Bezirkskrankenhauses Biberach
Pro 1908 hat der Bezirksrat am 18, Juni
1910 zu Defekt § 18 Folgendes bemerkt:
«Sa bei der Rechnungsprüfung die Wahr
nehmung gemacht worden ist, daß für
Sputumuntersuch/ung und Urinproben
die Apothekergebühren, die im einzel
nen Fall 5 M betragen haben, auf
die Kasse der Bezirkskrankenhausver-
wenn der ganze Betrag der Verwaltung
zugeschieden wird . Für die Vergangen
heit kann die Frage des Ersatzes be
ruhen, doch wird von selten des Bez- --
KrankenhausVerwalters einem Antrag
entgegengesehen,"
übernommen worden sind, so
sich,ob es begründet ist,
mikroskopisehen Sputunu-untersuchungen
selbst vorzunehmen,ebensowenig ehern.