Magentsafijun-tersucliungen und schwierigere
mikroskopische Untersuchungen von Urin,
jch schränke diese Untersuchungen sehr
ein, muß ater im Unteresse meiner Krankem
darauf drängen, Da ich hinsichtlich der
Rezeptur eine "beispiellose Sparsamkeit
im Uez ,*-Kr.-Haus ube, möchte ich den vep
ehrlichen Bezirksrat bitten, ipir die klei
ne Summe die pro Jahr anfällt, gej. 1, ver-
wilügen zu wollen.
Diesem hat sich die Bez. Krankenhausver
waltung angeschlossen ,
Maßgebend für die Entscheidung der Frage
ist der Ärztevertrag und die Bestimmung
en über die Verwaltung des Bezirks -
kr,h auses.
Nach den Verwaltungsbestimmungen haben
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die se^öbez ei ebneten Kranken Anspruch aui |
l)dle vom Arzt verordneten^, unbedingt not
wendigen Arznei-L Heilmittel - aus _=
schließlich von Brillen, Bruchbändern
und ähnlichen Heilmitteln,
2) sachgemäß e ärztliche Behandlung.
Nach dem Ärztevertrag sind die Ärzte ver
pflichtet, die in Betracht kommenden Ka
tegorien von Kranken ohne irgend welche
weitere Entschädigung zu behandeln.
Der Bezirksrat geht davon aus, daß die che
mische oder mikroskopische Untersuchnung
von Sputum, Urin und Magensaft,x keine
Arznei oder Heilmittel ist, dagegen gehört
nach Ansicht des Bezirksrats diese Unter-