Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Magentsafijun-tersucliungen und schwierigere 
mikroskopische Untersuchungen von Urin, 
jch schränke diese Untersuchungen sehr 
ein, muß ater im Unteresse meiner Krankem 
darauf drängen, Da ich hinsichtlich der 
Rezeptur eine "beispiellose Sparsamkeit 
im Uez ,*-Kr.-Haus ube, möchte ich den vep 
ehrlichen Bezirksrat bitten, ipir die klei 
ne Summe die pro Jahr anfällt, gej. 1, ver- 
wilügen zu wollen. 
Diesem hat sich die Bez. Krankenhausver 
waltung angeschlossen , 
Maßgebend für die Entscheidung der Frage 
ist der Ärztevertrag und die Bestimmung 
en über die Verwaltung des Bezirks - 
kr,h auses. 
Nach den Verwaltungsbestimmungen haben 
/ZrV/i , n n ■f* i 
die se^öbez ei ebneten Kranken Anspruch aui | 
l)dle vom Arzt verordneten^, unbedingt not 
wendigen Arznei-L Heilmittel - aus _= 
schließlich von Brillen, Bruchbändern 
und ähnlichen Heilmitteln, 
2) sachgemäß e ärztliche Behandlung. 
Nach dem Ärztevertrag sind die Ärzte ver 
pflichtet, die in Betracht kommenden Ka 
tegorien von Kranken ohne irgend welche 
weitere Entschädigung zu behandeln. 
Der Bezirksrat geht davon aus, daß die che 
mische oder mikroskopische Untersuchnung 
von Sputum, Urin und Magensaft,x keine 
Arznei oder Heilmittel ist, dagegen gehört 
nach Ansicht des Bezirksrats diese Unter-
	        
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