Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

Strassengräben sind. 
EJs wäre niemand lieber als dem Bezirksrat, wenn mit ei 
nem Federstrich den Gemeinden die Anlegung von Storasen- 
gräben zur Pflicht gemacht und damit das Herausackern 
verboten werden könnte. Wenn in dieser Beziehung seither 
nur im Wege der Güte auf die Gemeinden und die Grund - 
Stücksbesitzer eingewirkt wurde,so haben und hatten wir 
hiezu trif/tige Gründe, auf welche wir hier nicht einge 
hen können und wollen. 
3 ) Die Überlassung des Grases an den Banketten und Strassen- 
bvschungen war ursprünglich vorgesehen, es wurde aber in 
der AmtsVersammlung hiegegen protestirt, da einzelne Gemein 
den aus der Grasnutzung nicht unbedeutende Einnahmen er - 
zielen. Auf eine Eingabe der Strassenwärter hat sich der 
Bezirksrat am 27, Febr. 1909 wiederholt mit de ^ Frage be- 
fast, und beschlossen, den 01oeramtsst,ra a seninelstet. anzu 
weisen. in geeigneten Fällen bei Gelegenheit auf die Ge - 
nelhden einzuwirken, das sie den-Wärtern das Gras von den 
Banketten und Böschungen überlassen, sei es durch ent 
sprechende Gegenleistung des Wärters oder unentgeltlich. 
Es ist vor allem davon auszugehen, daß ddr Bezirks rätsle 
Amtsversammlung über das Gras an den Böschungen x x nicht 
frei verfügen können, da wir nur die Unterhaltung übernom 
men haben und nicht das Eigentumsrecht an den Ltrassen 
teilen besitzaen, wir würden ev. -yfu , 
• । n rrr, 111 । ! । iLn Schwie, 
rigkeiten begegnen, und auch mit der Staatsforst-und Fi 
nanzverwaltung in Konflikt kommen. 
Nebenbei wurde auch darauf hingewiesen, daß tatsächlich 
die Grasnutzung an einzelnen Strassen minimal, an anderen 
von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei und daß des — 
hälb-falls die Grasnutzung ohne Weiteres als Gehaltsteil 
t^i^u bezeichnet würde( was- Qber nie gesagt, rechtlich ge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.