gen den Willen der Gemeinden gar nicht möglich ist) je
denfalls in kurzer Zeit Unzufriedenheiten unter den Wär
tern sich ergeben würden ? auch wurde bemerkt, daß einzel
ne Strassen nicht oder nicht ganz vermarkt seien, so daß
Unzuträglichkeiten- zwischen den Wärtern und den angrenzen
den- Güterteesitzern zu befürchten wären. Doch ist das e
alles nebensächlich- da wie bemerkt die Amtskorporation
das Verfügungsrecht über das Gras nicht hat,
Der Oberamtosstrassenmeister wurde unterm 15. März 1009
- angewiesen, den Strassenwärtern gelegentlich von Vorste
hendem Kenntnis zu geben,
4) Wir übernehmen nicht nur die Kosten der Neubeschafxung
von Geschirr auf die Amtskorporation, vielmehr werden den
Wärtern auch die durch di e Unterhaltung des Geschirrs
erwachsenden tatsächlichen Auslagen— notwendigen Auslag-n
ersetzt. Der Oberamtsstrassenmeister wurde ausdrücklich
angewiesen, die Wärter darüber zu verständigen, wann und
. m welcher Form die Rechnungen der Handwerks!eute einzu
reichen seien,
( Beschluß des Bezirksrats vom 27. II, 1009 )
Es ist auffallend, daß die Wärter in der Versammlung vom
17. Juli 1910 hierauf nicht aufmerksam gemacht haben.tat-
/
sächlich sind schon eine Reihe von Rechnungen eingereicht
worden.
5) Nach den vorstehenden Ausführungen hat die gewünschte Vor
lage der Eingabe, an die AmtsVersammlung keinen Zwe ck.
Wir sind der Ansicht, daß unsere Wärter an sich und im
■ Verhältnis zu den Wärtern anderer Bezirke nicht schlecht
gestellt sind. Die Wärter werden-aus ihnen wohl bekannten
Gründen speziell in unserem Bezirk gut daran tun, anjden
bestehenden Verhältnissen nicht allzusehr zu rütteln.
Der Bezirksrat des Oberamtsbezirks gl b e r a c h:
Vorsitzender:
Regierungsrat