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Für den Bezirksrat kernt Folgendes
in Betracht:
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TZ Bie K. Strassenbauins-pektion
hält die Korrektion für zweckmäßig,
da sie die seitherige Steigung von
llt,3 und 13 % in eine solche von 7 %
verwandelt»
Ber Staat giebt bei Steigungen von
7 % keinen Beitrag; allein eine gering=
ere Steigung könnte nach dem Urteil der
K. Strassenbauinspektion nur mit einem
ausserordentlichen Aufwand erreicht
werden, der sich für diesen kleineren
Verkehr nicht lohnt.
/ 20.
Bie K. Strassenbauinspektton hat
allerdings anfänglich gewünscht, daß
die Korrektion noch etwas weiter - bis
zum Bahnhof - ausgedehnt werden soll,
daß sodann die Brücke an eine andere
Stelle versetzt und zugleich der Rohr^
bach korrigiert werde. Bie Gemeinde hat
steh hierauf nicht eingelassen und
schließlich hat die K. Strassenbauin=
spektion das Unternehmen auch ohne diese
Verbesserungen für zweckmäßig teTtoTär*
und eines Beitrags seitens der Korpo=
ration für wert erklärt.
/ 20 u. 22