12, Nover,
1911
1911 zum Preise von 16 P±g das Liter
ohne Aufschlag innerhalb der Vertragsdauer
aber mit dem Recht der gegenseitig zu
stehenden Vertragskündigung vor dem I,Ok ¬
tober 1911, falls für das Jahr 1912 der
Preis geändert werden wollte, zu liefern.
Die vor dem pezirksrat abgegebene Erklär
ung hat der BezirksratJ^äHgenommen und die
Bezirkskrankenhausverwaltüng angewiesen^
einen detailUrten Vertrag auszufertigen
und ihM, zur Genehmigung vorzulegen,
erst
Müller Schuler istXnach wiederholter Lad
ung beim Verwalter erschienen mit dem Be
merken, daß er den Vertrag nicht unter -
schreibe, weil er den Tagespreis für die
Mi len v wolle.
Der Bezirksrat gibt sein Befremden über
das Verhalten des Schuler kund und ver
dat am
langt einstimmig Festhalten,des durch
mündliche Abmachung zu Stande gekommenen
Vertrags, der nicht absolut schriftlich
(A /5i
abgefaßt sein mußEs wird einstimmig
erklärt, daß Schuler durch seine vor dem
Bezirksrat persönlich geäußerte und von
dem Bezirksrat angenommene Willensmeinung
verpflichtet ist, zu dem Vereinbarten Prei^Z
zu liefern, wobei der bisherige, unterm
17, Dezember 1909 abgeschlossene Vertrag
gütig ist und zwar in allen seinen Teilen
mit Ausnahme des Passuses bezüglich des