in § 1 des genannten Vertrags vereinbar
ten Preises.
Vergl. § 8 der Vertr.Hestim
Da nienach ein neuer Vertrag nicht nötig
ist, so wird
beschlossen
' BezirkskrankenhausVerwaltung anzuweisen, dem Schuler von
>r Sachlage und der Absicht des Bezirksrats durch einge -
hriebenen Brief Kenntnis zu geben .
Der mit der Bäckerinnung abge ¬
schlossene
B^otli eferungsyertrag
wird verleben ue und
genehmigt 1
§ 4
L
Ergänzung des Beschlusses vom 10. 9,
'1910 § 9 betreffend das
oberamt] iehe G-ef ängnistelef on
ersucht das Mitglied des Bezirksrats
Stadtschu1theiß Müller um Belassung der
Telefoneinrichtung und stellt dazu den
Antrag: die Kosten je zu einem Drittel
auf die Stadt-&Oberamtspf]ege, sowie die
oberamtliche Kanzleikostenkasse zu über
nehmen; Jn- der Beratung über die Sache
hebt Stadtschultheiß Müller hervor, daß