nicirt blos die Stadt, die j-a selbst zur
Zelt noch kein Gefängnis habe, sondern
auch der Landbezirk und das Oberamt ein
«Interesse daran haben müsse, daß der
Oberamtsdiener und Gefängniswärter te-
1 efonisch < *gerufen werden- könne.
Der Oberamtsvorstand hält den FernsprecJi-
anschluß des Gefängnisses nicht gerade
für notwendig und legt keinen- besonde
ren Wert auf die Belassung des An -
Schlusses. Die Kosten betragen zur Zeit
30 M pro Jahr,
Der Bezirksrat ist der Ansicht, daß der
Telefonanschluß des o/ i a Gefängnisses,
das ja jezt eine Einrichtung des Staa
tes ist, im «Interesse des Bezirks zwar
nicht unbedingt geboten, aber zweckmäßig
ist, wenalb der Anschluß im Falle der
Kostenverteilung wie vorgeschlagen, be
lassen werden sollte.
Es wird beschlossen an die Amtsversams ®
lang den-
Antrag zu stellen
an den F'erhsprech’ftnöchlußkosten des Oberamtsgefängnisses ab 1.
April 1911 ein Drittel auf die Oberamtspflege zu übe^neluneii, faB
2 -qh clie beiden anderen Kassen -an den -übrigen- Kosten zu je 1/3/^
beteiligen.