§ 6.
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Bei dem Brandfall in Oberdorf am 4.Ju
li d". Js ist die gesamte Feuerwehr von
Mittelbiberach zur Hilfeleistung in die
angrenzende Gemeinde geeilt und hat
■auf Grund der sog. Amtsvergleichnungs-
taxen eine Rechnungsaufstellung einge—
reicht. Da aber nach § 24 der Lokalfeu
erlöschordnung nur insgesamt 22 Mann
von der Feuerwehr ausrücken durften,so
ist die Kostenaufstellung zu beanstan
den. Einschließlich der Prämien berech
net sich die Vergütung nicht auf
149 M 50 Pfg, sondern auf nur 42 M 50P g
Wiels ich aus den Akten und der mündlichem
Äußerung des eben anwesenden Ortsvor—
stehers von Mittelbiberach ergibt, han
delt es sich offenbar bei der Berufung
tief» i'oj.i^s^eT^ma ein Mißverständnis, das
auch seinen Grund in den besonderen orts,
v e r h äl t n 1 s s e n ( a n e i nnand ergeb aut e Ge ¬
meinde) hat. Trozdem wird aber der Kon
sequenzen wegen mit 4 gegen 2 Stimmen
besohlossen
nur den Betrag von -: 42 M 50 Pfg zur Zalung anzuwe j. sen.
Die Erneuerung des OberamtsgrenzStocks
Kircifbierlingen-VoIkersheim wird-wie vom
Oberamtsstrassehkmfister beantragt, gegen