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XII.
1910
z irksord.nu.ng von Reg, Rat, Dr. Miclielf da
selbst, Anm. 3 zu Artikel 25 des Gesetzes
S. 580 )sowie auf die seit vielen Jahr
zehnten, "bezw. wohl seit Bestehen der Amts-
veysammlung Im Bezirk Biberach festgehal
tenen Übung gestützte Ansicht fest äc gehen
davon aus, daß es der Gemeinde Warthausen
bleib-
■anheimgestellt werden solle, ob sie ihren
vermeintlichen Anspruch weiter verfolgen
will oder nich
vereiteren
s
Der Unterschied
sich bei diesen
durch Auf-bezw
winnen bezw,
so wäre es
zur Abschneidung von Weiterung
um eine sichere Grundlage bei
en, bezw
meinden, welche an der Grenze stehend
men handelt.
Wenn die Gemeinde Warthausen den Beschwer
deweg beschreiten und die Kgl, Kreisregiep^
ung eine andere Auffassung haben sollte,
besteht
, Abrundung eine Stimme ge
, sondern eine Reihe anderer Ge-
/ Ochsenhausen^ Gemeinden um eine .bei Warthausen um 2 S fi^pv
Die
Benachteiligung der Gemeinde
Warthaus-
en
einerseits und der Vorteil der Gemeih-
de
0ohsenhausen andererseits sind kei-
neswegs unerträglich, es muß nun
einmal
mit
Auf-te Abrundungen gearbeitet
werden
und
es sind nicht nur Ochsenhausen und
späterer Festsetzung des Turnus zu haben,
unbedingt geboten, eine Entscheidung des
Kgl, Ministeriums des Jnnern herbeiZufuhr
en, Einmal muß diese Frage doch zur Ent
scheidung gebracht werden, sei es in Bi ¬
berach. oder in einem anderen Bezirk des
Landes,