Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

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1 uhg eflxaltion und daß die Amt»r3ko**5o3?atrion 
mnersei'ts dem Arzt» odep den ÄPZ"ben ein 
i’est/er G-eh alt, "bezalh, 
vlenn hieran f’est/gehalt,en wird, so sind 
io 1 gende Möglicnkei"ten denkbar: 
1. ) Es wird nur e i n Krankenhaus ar zt, auf 
unbestimmte Zeit regen j jährliche 
Künd j.gung angestellt, von welchem st dl 
die Krankenkassenmitglieder behandeln 
lassen müssen, 
&•) Wie in einem solchen Fall die Stell 
vertretung geregelt werden soll,weiß 
icii nicht, denn es fragt sich,ob d-r 
andere Arzt überhaupt bereit ist,die 
Stellvertretung zu übernehmen, 
• Eine Stellvertretung wird nötig sein 
für Erkrankungsfalle, für Urlaubs - 
zeit, für dringende Falle bei äugen » 
blicklicher Abwesenheit des Kranken- 
haüsarztes( z,B, Abwesenheit >auf dar 
Praxis), Dazu kommt noch die et - 
waige Notwendigkeit der Zuziehung 
eines zweiten Arztes, die allerdings 
schließlich dem Krankenhausarzte über _ 
lassen werden könnte. 
Die Festsetzung der Belohnung das 
Stellvertreters wird immerhin nicht 
ganz einfach sein, namentlich wenn 
sich dar andere Arzt am Platz zur U- 
0ernähme der Stellvertretung nicht 
bereit erklären sollte, 
2) Es werden L Ärzte^ähgestel1t und T*
	        
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