Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

II'. Fsbi’. 1911, 
Ls wird fol«rande Fassung 
loaschl ossen: 
Hat, dar Hausarzt, zu irgend einer Tä- 
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•tigkeit, einen zweiten Arzt nötig, so 
kann er sich denselben nach Belieben 
wählen. 
Eine gegenseitige Verpflichtung der 
Hausärzte zur Beihilfe besteht nur in 
Notfällen. 
Der Amtskorporation dürfen durch, die 
Zuziehung eines zweiten Arztes Kosten 
nicht erwachsen.” 
zu. § 2g Belohnung betreffend: 
wird von LszirkskrankenhaÄsVerwalter « 
bemerkt,daß aicii. auf Grund der angcstell» 
ten Berechnung und ds^*Umstand/, daß 
in OchsjHüiausen die Unfa 11 ver 1 ez- 
ten der landw. Berufsgenossenschaft 
von den Ärzten um die von der Verwal 
tung zu reichende Jahresbelohnung zu 
behandeln sind, es sich wohl rechtfer 
tigen lasse, wenn eine Jahresbe1ohn— 
unr- von 1200 M ausgesezt werde, umso»* 
mehr als schon bisher 1 300 M ausge - 
werfen gewesen seien und deeh in Biber 
ach auch für den Chefarzt eine beson 
dere Zulage bestehe. 
Der Bezirksrat ist jedoch der Ansicht, 
daß auch ein Jahres gehalt von 1.100 M 
vorerst 
genügend sei und daß weitere 100 M 
dem jeweiligen Stellvertreter pro Jahr
	        
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