"beschlösse n :
es so.ll in Erwägung gezogen werden,
untrer welchen Modifikationen Unbemit
telte (das sind Bedürftige & sogenann ¬
te verschämte Arme) die Aufnahme in
das Bezirkskrankenhaus imeinzelnen
Fall erleichtert werden könne ”?
Der Vorsitzende hat bei den 1.6 Ober -
amter des Donaukreises Erhebungen
darüber ängestellt, wie die Frage dort
geregelt ist.
Das Ergebnis der Erhebungen wird mit—
getei1t.
Darnach ist die Frage sc gut wie nir
gends eingehnd geregelt.
Jn Blaubeuren wird der Weg gewählt,
daß eine Aufnahme durch die Armenbe—
hörde angemeldet und daß der Satz
von IM 40 Pfg incl, Arzt und Apotheker
berec knet wird,
Jn Geislingen ist für solche ,welche
an 'ansteckenden Krankheiten leiden,
>auf diejenigen für Krankenkassenmit
glieder ermäßigt worden.
Jn—Iianpi.'• ' m . W-LrzL der Verpfleg ung csatz
v on Fall' zu Fall r eduzirt u n! dari der
A rzt ke.jne be sond e rs Anrechnung, mach-
e n,
Jn hi cd!innen ist der Bezirksrat
ermächtigt, unbemittelte, an Tuberku
lose der Lunge oder anderer Organe
1 e i d enden Bez i rk s an g s i... orige, w e n n u. s o
lange für dieselben nach ärztlichem