Nach §7 des D1 e-is"Lvert-ra p*s erhält, der
Hausmeister ar der Wanderarbeitsstätte,
für die Ta^eskost e i "'scb./. i sßlich der-
zur Bereitung derselben erforderlichen
J)
Feuerun g ( SO, 50 & 30-) -: 1 Hark -,
Jn einer Eingabe bittet Hausmeister Güths*
ner mit Rücksicht darauf, daß er zur
Bewältigung der Arbeit eine Dienstmagd
halten müsse", die ihn neben freier Sta
tion 200 M Ljähnlich koste, weil sÄ-
ne Frau die Arbeit allein nicht bewäl -
tigen könne, um eine entsprechende Ent
schädigung, die nach Lage der Sache nur
besonderen
in deP^EntSchädigung für Feuerüngsma —
■ terrai bestehen kann,
Dazu bemerkt er, daß er wegen des bis -
her ungeeigneten 'Küchenherdes gezwungai
gewesen sei, den Herd des—ganzen— den
Tag über unverhältnismäßig lange feuern
zu müssen, wodurch er genötigt war ca
100 M für Holz & Koaks aufzuwenden.
Jr- der Lache wird beraten. Der O/Amts-
pfleger macut darauf -aufmerksam, daß
der Herd jezt verändert worden sei und
gut heize^ind daß im übrigen d-as Verbringe
en des Güthner richtig sei,was -anerkant