beschlossen
a;i -Jie. Air."bsversamm 1 u n den Anbrag su
s "teilen:
1) für die Zeit vom 1, November 1910 - 31, März 1911 als
Entschädigung für die erwachsenen Auslagen für die Her
feuerüng den Betrag von 100 Mark zu gewähren,
2) vorn I, April 1911 ab auf Nachweis die Kosten für die
Herdfeuerung zu ersetzen,
V7nderarbe i ts s tätte ,
Für die Reinigung der Gäste von Un
geziefer ist dem Hausmeister ei ?e Ent ¬
schädigung gemäß § 9 des Di'e.nstvev -
auszusetzen, Jn Anlehnung an
dem oberämt#liehen Gefangen ¬
wärter bestehenden, vom Ministerium
nöTmirten Satz wären 2 M zu reichen,
Bese h 1 u fi:
an die Amtsveileammlung den
Ant r a g zu stellen:
e i-f Order 1.
die ReinigüngBgebüiii! des. Hausmeisters inclusive d erhöhe-
mikalien und des Fe^ühgsmateri-als für das Bad auf 2 Mark
pro Fa^1 iestzusetzen und diese Gebühr für die bisherigen
R einigungen z u zu1ässen.
Der vorhandene Apparat ist nach der
Mitteilung des Amtspflegers genü —
gend.