Air 13 , Sep-bembej? 1904 hat, die Amt,yversamm-
1u : t- "beschlossen, einen Fond zur Hell -
d edürf t>iger
s -tä-b-bent)ehandlung nkranker zu
gründen e Es wurden damals Koo M in den
Etat eingestellt.
Dieser Fond betragt zur Leit infolge' Ein -
Stellung weiterer Raten in den Voranshlag
und verzinslicher Anlage des Geldes nach
der Rechnung 1009 ( 31. 3. 1910 )
1361" M 04 Pfg.
Verwendet wurde von dem Fond noch nichts.
Es wurde auch seinerzeit nichts beschlos
sen über die Art und Weise der Verwend —
unr des Geldes, »auch 'die Frage, ob b.'.os
der Zins oder der -angesamme1te Fond selbst
zur Verwendung kommen soll, sowie darüber
wer die Reitro-gs 1 eistung u oescij.i. i^'fsen
hat •
Nachdem der Bekämpfung- der übertragbaren
Krankheiten und speziell der Lungentuber
kulose i i den l.ezten Jahren- wie bekannt
ein ganz besonderes Jntere^se entgegenge
bracht wird, so muß aueh hier wie ander
wärts Stellung zu der Frage genommen wer
den was hi er geschehen solle,