•Regelung der VerpiTXegungäsäXze im Be -
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Anläßlich der Vor&nschl-agstiera-tung 1911
wird von der Be2;. Krankeriiiausverwalt#ung
die Erhöhung der Verpflegtmgssät/Zs um
10 Pfg, i~ i • allen K laes-- 1 angeregt,, nach
dem die Auslagen für Lefoensmit/bel und
füi’ Medikcimen'te sehr - gestiegen sind,
Dabei wird vom Verwivlter bemerkt, daß
die Bezirkskrankenpflege Biberach an den
Verpflegungskosten etwa 60-70 % beitrage,
was-unter Umständen für den Körperschaft^
etat-wenn diese Pflege an einem Defizit
Leide- ins Gewicht falle. Zur. Zeit ist
ein Zuschußbedürfnis nicht vorhanden.
Während der Beratung der Frage wird aus
der Mitte des Bezirksrats bemerkt, daß
man bei der Vergebung der Lieferung von
Naturalien, so vor allem von Fleisch,
Mehl, Brot das Submisslonsverfahren —
gleich wie in Biberach-zur Erzielung von
Ersparnissen in der Verwaltung einführen
sollte,
Jr dieser Beziehung:- wird nach, erfolgter
Aussprache durch den Krankenhaus Verwalter’