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•v'£*zog , 'an wird, Er kann also von dar Anrbskor-
poraulon nnr 611 M erhalten .
TaLsächl ich erhält, er 500 M Jahresgehalh,
und freie Wohnung, welche zu 100 M varanschl.
ist,. Die Amhskorporahion gewährt, dem Haus-
maisher Brennmaterialienfreiheit, selbst
verständlich nur dann, und insoweit, als
dies ohne Kürzung seiner Pension möglich ist«
Um nun dem Wunsche der Amtsversammlung zu
entsprechen, wird folgender
A ii t r a g an d i e A m t s v e r s °a m m 1 u n g
gestellt:
1) Hausmeister- Güthner erhält für die Zeit vom 1. Hovor.
1910 bis 31, März 1912 als Entschädigung für die erwach
senen Auslagen für die Herdfeuerung den Betrag von 200 M
2) vom 1, April 1912 ab ist Güther brennmaterialienfrei, se-,
weit es sich um Brennmaterialien zu dienstlichen Zwek-
ken handelt,
3) Dementsprechend wird der mit ihm -abgeschlossene Dienst
vertrag mit Wirkung vom 1, April 1912 ab abgeändert bezw.
ergänzt wie folgt:
I zu § 7
8teile des Wortes^einach1ieS1ich”tritt das Wort
-aussen.] isSlich ” ,
Am Schluß des § 7 wird baigefügt;
Die zum Kochen erfOrder 1ichen Brennmaterialien
werden von der Amtskorporation geliefert.
II zu 8 .
Dar § 8 erhält folgende Fassung :
--) Das ■arforde-rl iche Brennmaterial für Heizung das
Dienstzimmers und des Aufenthaltsraums, sowie für
die Wäsche- soweit es sich um Gegenstände der
Amtskorporation handelt- wird von der Amtskorpo
ration ge1i efert.
2) Für Beleuchtung aas Dienstzimmers und des Aufent -