Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

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V 
1911. 
lialt/sraums, sowie l'ür Beleucht#un l » des Arbeit/sraums & 
der Sclila^j?sä,l@( soweit solciie erforderlich ist^für 
Beleuchtung des Hausflurs, für Reinigung sämtlicher G- 
Gelasse( wozu gegebenenfalls auch Wanderer herange— 
zogen werden dürfen)und für Besorgung der Wäsche 
( -ausschl.! eg lieh Brennmaterialien s. oben ) erhält der 
Leiter eine Aversalentschädigung von 2oo M »Mbar 
in Jährlichen Raten . 
III. zu 9 
Der zu diesem Paragraf gefaßte Beschluß der Amts — 
Versammlung vom 8. Mai 1911 ( B,Ratsbeschl. vom 15, 
März 1911 ) erhält folgende Fassung : 
1) die Reinigungsgebühr des Hausmeisters ein 
schließlich der erforderlichen Chemikalien 
wird auf 2 M festgesezt. 
Das für das Bad erforderliche Feuerungsmateri* 
al wird von. der Amtskorporation..geliefert. 
( Wenn der Hausmeister das 
Dienstzimmer zuglÄAch als 
Aufenthaltsraum für seine Fa 
milie benutzt#, wenn er mit dem 
Feuer,mit welchem für die Wan 
derer gekocht# wird, die Kost 
für seine Familie mitkochti, 
wenn er das Wasser zum Waschen 
der Gegenstände der Korpora 
tion für die Wäsche seiner 
Familie mitbenüzt, so ist da 
gegen selbstverständlich nicht/) 
& i n z uw e nd e n .
	        
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