soi’wrn der Kranke oder dessen Angehörige
oder die Krankenkasse welcher der Kranke
angehört», dies wünschen, oder der Arzt»
d I e M i uw i rku.n g v e r 1 an gt».
Ein Recht»sanspruch darauf, daß "bei Jedes
maliger Benützung des K3?ankent»ransport» —
wagens ein Mitglied zu berufen ist, haben
sie nicht.
2 ) Die Berufung der Mitglieder der Kolo
nne erfolgt im Bedürfnisfälle in der Re
gel durch die Baz1rkskrankenhausverwa1tung
wobei eine bestimmte Reihenfolge nicht
einzuhalten ist. Bei dar Berufung ist
vlalmeiir darauf zu sahen, daß dasjenige
Mitglied bestellt wird, das sofort die 'St-
bareit sein kann.
Wird ein Mitglied gerufen, so hat dassel
be dam Rufe sofort Folge zu leisten»
5 ) Für Jeden Krankentransport habandir
Mitglieder pro Mann an zu sprachen:
a) innerhalb dar Stadt Biberach 3, M 60 p
b)in den Landgemeinden 5 M —
Für die Transportbagleitung bei Nachtzeit
d.h. im Sommer abends von 10 h bis 5 h
früh, im Winter von 9h abends bis 6 h früh
erhöhen sich diese Gebühren um die Hatf®-
d.as Doppelte
t 3 ?, also auf 3 M bazw. 6 M die erhöhte
Gebühr ist auch dann zu bazalen, wenn der
Transport bei Tag beginnt,bazw. beerdigt
wird & wann mindestens eine Stunde der
Nachtzeit auf diesen entfällt.