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6.
<911,
U tjernaiMae voxl Or'bs'baut.echnlkera'tellen
fiurcli die Kon>orat>ion3ljechiilker.
Jn dar am J. Juli 1911 in Kral't treten -
den Bauordnung vom 28, Juli 1910 ist in
Artikel 107 den Gemeinden die Aüfstal -
lun<r zuverlässiger Bausaciiv er ständigen
(Ort staut aclj n Iker) zur Pf 11 eilt gemacht.
Da- d^Er in den Gemeinden der in Aussicht
zu nehmende geprüfte Maürer-oder Zimmar
me i st er meist seiest ein Baugewerbe ■be
treibt) sc könnte er nach den gesetzlich
en Bestimmungen in vielen oder meist al
len Fällen gar nicht in Tätigkeit treten.
Es sind daher -wie jezt schon bekannt,
Beschlüsse der Gerneindekollegieh ZU er —
warten, die oberamtlichen Techniker:
ziemlich
o
1)Oberamtsbaumaister Gengenbach.
2) Oberamtsstrassanmeister Bummler
Oberfeuerschauer^Aierkme"j>^ter Kramer
als Ortsbautechniker
anstellen und ihnen di© in § 115 der v *
V, zur Bauordnung festgesexteh Gebühren
aussetzah.
Auf das zur Sacha vom Vorsitzenden aus —
führlieh erstattete Referat wird auch