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üb ’x* flle Ans-tellun^s-und (z*4ialt>svvrhäl « -
nisss besonders des Oberara'ts'bauineis"bers
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und des OberamttBS’brasseaem^s-bers ver/ian-
delt. Vom Bezirksrat/ wird
beschlösse;? :
die“cacli den mit/ den <T®nannt/en Technikern abrc'.sch •.os.sen—
'nen Dlens’bvert.rä'gen erforderliche Genehmigung zur
Übernahme der Orusbaut/echnikerst/e 11 en i n sü^t/Z wider
ruflicher Wejsa und unber der Vorausse-bzuhg zu erteil
en, daß die dem Oberamt vorzulegenden Anstellungsbe —
Schlüsse nicht zu beanstanden sind .
Dabei kommt der Bezirksrat auch auf die
Neurege
Verhältnisse der Techniker speziell
des Oberamtsbau-und Oberamtsstrassan—
malsters zu sprechen und ar ist der
einstimmigen Ansicht,daß as bezüglich
dar Änderung, der Gehaltsverhältnisse
bis nach Erscheinen der in Artikel 108
Absatz 6 der B.O in Aussicht gestell
ten Gehaltsordnung bezw. bis zum Vor
liegen weitere^Erfahrungen, i^lls
ain Bey;enden haben Sülls.
Auch bezüglich dar etwa nötig werden
den späteren Verteilung der _
.a - ' 1 f?n schäfte wird sich zu
geeigneter Zeit freie Hand Vorbehalten,
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