drohte Dienstkündigung zu vollziehen,
Es wird einmütig
"beschlossen:
dem Maschinenwärter Anton Stemmler hier den
Dienst bei der Amtskorporation auf 31, Dezember 1911
zu kündigen;
uf seine fernere Dienstleistung sofort zu verzichten,
wogegen ihm der Gehalt in der bisherigen Weise bis zum
31, Dezember 1911 auszubezalen ist; der Mietzins für
die Wohnung im Gebäude der Wanderarbeitsstätte ist am
Gehalt wie bisher in Abzug zu bringen,
die von ihm benüzte Wohnung in der Wanderarbeitsstätte
wird ihm zum 1, Januar 1912 hiemit gekündigt,
Bezirkskrankenhausverwalter
Der Versitzende wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem
Vorsitzenden und dem Oberamtsbaumeister für Beschaff
ung einer sofortigen Aushilfe auf unbestimmte Zeit
Sorge zu tragen, wotzvi davon ausgegangen wird, dg-fi
die Aushilfe jederzeit und mit sofortiger Wirkung
wieder entlassen werden kann .
Der Vorsitzende wird ersucht,dem
Stemmler die Kündigung spätestens
am 14, September 1911 zu eröffnen.