Nachdem die Stelle eines Maschinenwär
ters am Bezirkskrankenhaus B.iberach
infolge Kündigung gegenüber dem Ma-
schinnenwärter A, Stemmler in Erledig
ung gekommen ist,wird wegen Besetzung
der Stelle durch einen Militäranwär
ter pp "beraten, Weil nach den früher
schon gefaßten Beschlüssen p^ot. vom
2,8, 1907) hei der diesmaligen Be ¬
setzung die Stelle in erster Linie
einem Militäranwärter pp Vorbehalten
ist und Meldungen zunächst nicht vor
liegen, so ist die Stelle in der
"Vakanzenliste "
auszuschreiben. Bezüglich des Gehalts
und der sonstigen Anforderungen ver
bleibt es bei den bisherigen Fest
setzungen, doch ist in dem Ausschrei
ben zu bemerken, daß der Bewerber auf
Wunsch des Bezirksrats eine Wohnung in
einem amtskörperschaftl, Gebäude gegen
eine entsprechende Vergütung zu bezie
hen habe und daß Kenntnisse im Sani
tätsdienste erwünscht wären,
Meldepapiere von inaktiven Anwärtern
wie in Ziffer 15 der Bestimmungen für
Württemberg,
Beschluss :
Protokollauszug zu den Akten (Mlitäranwärter ) ,