"beitsübergang nimmt der BSzirksrat
K enntni s
mit dem Bemerken , daß er sich an den mit Ascher ab
geschlossenen Vertrag halte, und daß für die Arbeiten
der Verwaltung gegenüber der Kontrahent Ascher haft
bar bleibe,was demselben zu eröffnen ist .
Jm Übrigen hat der Bezirksrat gegen die Ausführung
der Arbeit durch Reichle nichts zu erinnern.
§ 12 ,
Nach dem mit Wirkung vom 1, 4, 1908 ab gü
tigen Tarif der amtskörperschaftlichen
Vergütungsbeträge ( sog, Amtsvergleichungs
kosten ) wird für Eier von schädlichen Vö-
gel^nichts mehr bezalt , Die Gemeinde
Reinstetten macht aber für das Rechnungs
jahr 190^ noch Ansprüche auf. Ersatz von
59 M 20 Ffg für(in der Hauptsache ) Raben-
& Sperbereier , die vom Schriftfüher der
AmtsVersammlung bei der Prüfung des Amts
vergleichungskos tenverz^ichnisses bean
standet wurden,weil nicht bestimmt er
sichtlich war, wann die Eier gelegt bezw,
an die Gemeindepflege abgeliefert wurden,
ms ist in der Folge zwar vom Ortsvorsteher
der Beisatz in den Rechnungen gemacht
' worden,daß die Eier vor dem 1.4.1908 ge
liefert worden seien, doch war und ist es
senr zweiieIhaft, ob die mier wirklich vor
1,4.08 ausgenommen wurden, weshalb das
Forstamt Biberach um eine Äußerung übej* die
Zeit des Eierlegens angegangen wurde,