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Jnfolge Versta-tliciieng des Gerichts -
vollzieherwsens ist für die am Gerichts«
sichts ( Biberach ) selbst anfallenden V«L
Vollstrecldeungshandlungen ein Stellver
treter des Gerichtsvollziehers aufzustel-
len.
Das Kgl. Amtsgericht hier hat mit dem
Hausmeister an der Wanderarbeitsstatte
früheren Landjäger Güthner verhandelt und
ist lezterer bereit, den Dienst zu über-
* 1 /V
Zz nehmen,zu welchem Zv/eck er um die Genehm-
1 igung des Bezirkstags nachsucht.
B e Schluss :
1) Die Genehmigung wird hiemit in stets widerruflicher Weise
gesterteilt.
2 ) dernächsten Amtsversammlung hievon Kenntnis zu geben,
3 ) das Kgl. Amtsgericht von der Genehmigung der Uebemahme
der Stellvertretung des Gerichtsvollzieherdienstes durch
Hausmeister Güthner zu benachrichtigen»
Der Vorsitzende berichtet darüber.dass
der-^Geschäftsführer des Vereins zur För
derung der Wanderarbeitsstätten in Württ.
am 2o. September ds. Js. die hiesige w
Arbeite- &
A'F-SäötijQui - -Stätte besucht und ihn dabei
darauf aufmerksam gemacht habe,dass bei
den teuren Lebensmittelpreisen,das gewähr
te Kostgeld von einer Mark-auch wenn das