M. 9. 1911
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Peuenmgsma-terial bereitgestellt werde,
zu nieder sei und dass es wünschenswert
wäre,wenn dem V/anderern ein Vormittags
vesperbrot—v/ie dies anderwärts üblich sei
gereicht würde.
dh der Sache wird eingehend beraten und
• V
nat Rücksicht darauf, dass mit Ausnnahme
vön Biberach und Münsingen in allen Vfan-
derarbeitsstätten ein Vesperbrot gewährt
wird, die Abgabe eines solchen für begrün
det erachtet;auchwird zugegeben, dass
derzeit teure Lebensmittelpreise besteh®,
welche es wohl rechtfertigen würden, wenn
dem Hausmeister eine Zulage gewährt wür
de. Leber die Art der Zulage wird eingehen
de Erörterung gepfleogen und schliesslich
Folgendes
b e s c h 1 o s s e n :
An die Amtsversammlung wird-der Antrag gestellt :
1 ) den § 7 des Dienstvertrags mit dem Hausmeister dahin zuän-
derjdass in demselben noch weiter gesagt wird :
für ein Vormittagsvesperbrot 5 pfg zusammen 1 MOB
2 ) mit Rücksicht darauf , dass der Hausmeister einen geringe. n
Gehalt bezieht und daneben noch eine Dienstmagt halten
muss,welche unbedingt notwendig ist, seiner Ehefrau e inen
Beitrag von jährlich—: 200 M zu verwilligen und zwar
mit Wirkung vom 1. Oktober 1911' ab.