Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

10. 
Die Bitte des Vereins der j^ntskorporatins- 
strassenwärter Y/'ürttembergs (e. V.) um Rege 
lung der Verhältnisse der Amtskörperschafts- 
strassenviärter in Erkrankungsfällen vom<5^9 0 
1911 vtird vorgetraHsn. 
Der § 4 des Dienstvertrags und der Dienst 
anweisung für die von der Amtskorporation Bi 
berach angestellten Strassenwärter bestimmt in 
dieser Beziehung : 
" Bezüglich der Kosten der Stellvertretr- 
ung in Verhinderungsfällen-insbeson- 
dere in Krankheitsfällen wird der Aus- 
schuss -jezt Bezirksrat- an der Hand 
der diesbezüglic^eii bestehenden ge - 
setzlichen Vorschriften Verfügung tref 
fend", . 
Der Bezirkstrathat also von Fallzu Fall Ver 
fügung zu treffen. 
Unterm 23.1.1909 wurde vom Bezirksrat da - 
rauf hingewiesen,dass es sich von selbst ver 
stehe, dass erdforderlichenfalls die Amtskor 
poration für Aufstellung und Belohnung eines 
Stellvertreters Sorge zu tragen habe & dass 
was die Heranziehung der VTärter zu den Kos-
	        
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