Full text: Bezirksratsprotokolle 15. Januar 1910 bis 19. Februar 1914

30 <> 9 .,1911. 
ten der „ Stellvdsitretung anbel^nge insoweit 
als das Gesetz ein Spielraum lässt,den Warten 
grosses Wohlwollen entgegen zu bringen,ander 
erseits aber auch zu verhindern sein werde, 
dass die Art der Regelung weniger gewissen - 
hafte Wärter zum Krankwerden und Krankblei - 
ben veranlasse. 
Es wurde damals 
beschlossen : 
der bez. Rat behält sich vor bis auf wei- 
1 ') 
"teres in jedem einzelnen Fall sich schlüs 
sig zu machen. 
2 ) bis auf weiteres geht der Bezirksrat davon 
aus,dass unter allen Umständen das Kranken 
geld, das der Wärter erhält für die Tage ar? 
in Abzug gebracht wird,an welchen er auf 
Grund der Distriktseinteilung Dienst zu 
leisten hat,vorausgesezt,dass ein Stellver 
treter aufgestellt wurde. " 
Tatsächlich wird in Erkrankungsfällen der Stell 
vertreter von der Amtskörperschaft aufgestellt 
und bezalt^jdem Wärter wird nur das Kranken - 
1 
geld und zwar nur für die Tage an welchen 
e r Dienst zu leisten gehabt hätte , in Abzug 
gebracht. 
Diese tatsächliche Handhabung scheint den 
Wünschen der Wärter zu entsprechen,eine wei 
tere Bgchlussfassung ist daher im Bezirk Bi ¬ 
berach nicht geboten.
	        
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