3) die Besorgung solcher Hausarbeiten,welche von
* - t 1 *
' . .den Schwestern nicht besorgt werden können^z,'
Bo Beihilfe bei Operationen,. Krankentranspor
ten und bei Unterbringung von Widerspenstigen
Kranken, insbesondere von Geistekranken, Unter
stützung der Schwester/n bei Wahrung des Haus -
rechts u e s„w.
4 ) Beihilfe bei Besorgung^der Hof- und Garten -
" geschäfte und Entwässerungsanlagen<,
5 ) das Abholen der Arzneimittel in der Apotheke .
... r
Bezüglich des Gas- Wasser- und Kohlenverbrauchs
hat der Wärter grösste Sparsamkeit zu beobachten,
. Jede Unregelmässigkeit in der Lieferung von
Brennmaterialien und anderer Artikel,welche rar
Jnstandhaltung der dem Angestellten anvertrau—
ten Anlagen benötigt werden,hat derselbe sofort
zur Kentnis der Verwaltung zu bringen«
Besonderer Wert ist auf Ordnung u.' Beinlidikeit
im Maschinenraum zu legen«
§ 8 «
Die Dienstzeit wird von morgens 6 Uhr bis Abends
6 Uhr $o Mini mit Smaliger i stündiger Vesper-
Pause 'und einer. 1 i stündigen Mittagspause fest.
geigt. dm Bedürfnisfall kann die Arbeitszeit
Bbeliebig verlängert werden «
' Der Wärter hat sich diesbezüglichen Auflagendes
Krankenhausverwalters zu fügen«.