An Sonn-und Feiertagen beschränkt sich der Dienst
au^ Allernotv/endigste „
Während der Dienststunden hat der Wärter seine
ganze Arbeitskraft dem Krankenhause zur Verfüg
ung zu stellen und darf ohne Erlaubnis des Krank-
enhausVerwalters bezw» der Schwester» Oberin
die Anstalt nicht verlassen
HD
Jeden Abend vor Schluss der Arbeitszeit hat
sich der Wärter davon zu überzeugen, ob alles an
den ihm übergebenen Anlagen in Ordnung ist.
§ Io,
Die Belohnung beträgt 1300 Marke
- Eintausend dreihundert Mark =
ausserdem werden die Kranken und Jnvalidenver v
sicherungsbeiträge ganz auf die Krankenhausver
waltung übernommen.
Auf Wunsch des Bezirksrats hat der Wärter gegen
entsprechende Vergütung eine ihm von der Amtskör
perschaft angewiesene Wohnung zu beziehen.
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L UV
Aenderungen und Zusätze zu vorstehenden Bestim-
mungen sich die Amtsversammlung ausdrück
lich b»vor 8 insbesonder für den Fall,dass dqs
Bezirkskrankenhaus an ein Elektrizitätswerk ange-
sdhlossen werden sollte.
12.
Soweit nicht in vorstehendem Vertrag bezw.