Io. 1911
nach
satz
bene
Nro-
Nro-- :
§ 62 der Grundbuchordnung und § Hl Ab-
2 der J. M. V. vom 2.9.1899 vorgeschrie*
Siegel .
Nro- : 1187 Dürr Math«.
Der Hyp. Brief fehlt und soll beim Grund
buch amt liegen .
- steht noch aus .
Schuldschein der Gemeinde Auf hofenjf S' S Ö'f'
der Bürgerausschuss hat nicht in beschluss
fähiger Anzal mitgewirkt .
1226 Die Löschung der Vorhypotek
■1202 Schlosser- Beilamont .
B-ee S chluss :
der Anstände
Die Ob er amt s s p^rkas s e mit der Erledigung zu baeauf tragen.
Die Vorhypothek von 14oo M ist noch niclt
gelöscht.
Nro- : 1203 Seitz- Volkersheim :
Der Schätzungsprotokollauszug ist nicht
beglaubigt.
Nro- : 12o4 Rettich- Volkersheim
es^sind^die Vorhyp. teilweise noch nicht ge
löscht, auch ist der Schätzunsprotokollaus-
zug nicht beglaubigt.
Nro- : 1182 Gapp.es fehlt die Schätzungs-
— /
urkunde oder eine beglaubigte Abschrift der
selben ,da im Hypothekenbrief Seite 2 die
We rtsangabe nicht vermerkt ist.